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Prozessvergleich - Antrag auf gerichtliche Bestellung des Abwicklers
Die Gesellschaft hat im Rahmen der vor dem Landgericht Hannover unter dem verbundenen Aktenzeichen 22 O 38/09 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen mit dreien der klagenden Aktionäre einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Vergleich ist gemäß § 278 Abs. 6 ZPO durch Beschluss des Landgerichts Hannover vom 01. Dezember 2009 wirksam geworden. Er sieht - neben der Rücknahme der Klagen gegen den Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse (Abwickler- und Abschlussprüferbestellung), wodurch diese Beschlüsse bestandskräftig wurden, - unter anderem vor, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft unverzüglich nach gerichtlicher Feststellung des Vergleichs durch Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Georg Marsmann, München, zum Abwickler der Gesellschaft stellen wird. Der Antrag auf gerichtliche Bestellung des Abwicklers wird in den nächsten Tagen beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Der genaue Wortlaut des Vergleichs wird gemäß §§ 248a, 149 AktG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Veröffentlichungsdatum: 03.12.2009 - 13:50
Redakteur: rpu
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