Fortsetzung der Gesellschaft nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Die H5 B5 Media AG hat das Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgeschlossen. Heute wurde die Eintragung der Fortsetzung der Gesellschaft vom Amtsgericht München mitgeteilt. Die H5 B5 Media AG hat damit die letzte Hürde zur Neuausrichtung der Gesellschaft genommen und wird zum Jahresanfang 2010 die beschlossene Kapitalerhöhung mit einem Volumen von bis zu 3 Mio. Euro umsetzen.
Über das Vermögen der H5 B5 Media AG wurde am 1. September 2002 vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Die werthaltigen Vermögenswerte hatte der Insolvenzverwalter rasch veräußert, womit ein Großteil der Arbeitsplätze beim Erwerber erhalten werden konnte. Nachdem in den Folgejahren die Verwertung der übrigen Vermögensgegenstände weiter voranschritt, fasste die Hauptversammlung am 18. April 2008 weitgehende Beschlüsse zur Sanierung der Gesellschaft. Nach Verhandlungen mit den Gläubigern bezüglich ihrer Restforderungen wurde am 2. September 2008 ein Insolvenzplan mit dem Ziel der Entschuldung und der Fortsetzung der Gesellschaft bei Gericht eingereicht. Die Gläubiger gaben am 26. November 2008 hierfür ihre Zustimmung.
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts München vom 10. Juli 2009 nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die H5 B5 Media AG ist seitdem von ihren Altlasten aus Zeiten vor der Insolvenz entschuldet. Zur Fortsetzung der Gesellschaft war jedoch noch ein formaler Beschluss des Amtsgerichts München erforderlich. Dieser wurde nach umfangreicher Dokumentation der Vergangenheit und Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer schließlich am 1. Dezember 2009 erteilt.
Der im letzten Jahr neu besetzte Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft hat sämtliche Vorbereitungen zur Umsetzung der in 2008 beschlossenen Kapitalmaßnahmen getroffen. Voraussichtlich ab 11. Januar 2010 werden ausschließlich den bestehenden Aktionären junge Aktien im Verhältnis 5 : 2 zum Ausgabepreis von 1,50 Euro über ihre jeweiligen Depotbanken zum Bezug angeboten. Das heißt für jeweils 5 alte Aktien kann ein Aktionär 2 junge Aktien durch Zuzahlung von 1,50 Euro je Aktie erwerben. Ein Bezugsrechthandel wird aus Kostengründen nicht stattfinden, von anderen Aktionären nicht bezogene Aktien können jedoch im Rahmen eines Überbezugs erworben werden.
Die Gesellschaft hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von Projekten zur Wiederaufnahme des Geschäfts geprüft. Hierunter befanden sich beispielsweise der Kompletterwerb eines DVD-Rechtepakets mit Oscar prämierten Filmen oder auch eine Beteiligung an einem innovativen Musik- / Plattenlabel sowie vieles mehr. Die Prüfungstätigkeiten und Verhandlungen werden weitergeführt, um das bestmögliche Ergebnis für die H5 B5 Media AG (künftig firmierend unter Omiris AG) zu erzielen.
Die Website unter den Adressen www.h5b5-ag.de und www.omiris.de wird in den nächsten Wochen komplett erneuert. Künftig erhalten die Aktionäre hier jeweils aktuelle Informationen über die Neuausrichtung der Gesellschaft.