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Herr Christoph Nanke
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Flughafen-Entgelte für 2010 und 2011 geregelt
Im Rahmen des vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung durchgeführten Anhörungsverfahrens über den Entgeltantrag der Fraport AG hat die Fraport AG heute, am 01. Dezember 2009, zusammen mit Vertretern der Fluggesellschaften und Verbänden eine Einigung über die Entgelterhöhung der kommenden Jahre 2010 und 2011 erzielt.

Demnach werden die Sätze am Flughafen Frankfurt für Start- und Landeentgelte, Lärmentgelte, Emissionsentgelte, Abstellentgelte, Passagierentgelte sowie Sicherheitsentgelte um insgesamt 12,5 Prozent während der Jahre 2010 und 2011 erhöht. Die Erhöhungen erfolgen in vier Schritten: 4 Prozent per 1. Juli 2010, 3 Prozent per 1. Oktober 2010, 3 Prozent zum 1. April 2011 sowie 2,5 Prozent per 1. Oktober 2011. Die Erhöhung der ersten beiden Schritte ist formell bereits erfolgt, die übrigen sind zu gegebener Zeit zu beantragen.

Zudem ist es erklärtes Ziel der Vertragspartner, kurzfristig auch eine Verständigung über die Entgeltentwicklung der Jahre 2012 bis 2015 zu erreichen. Sollte jedoch bis zum 19.02.2010 insoweit keine Einigung zustande kommen, sind die Parteien berechtigt, den heute unterzeichneten Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung gilt der ursprüngliche Entgeltantrag der Fraport AG mit einer Erhöhung um 8,4% als genehmigt und tritt zum 01.04.2010 in Kraft.

Die heutige Vereinbarung wurde in Gegenwart der Genehmigungsbehörde - des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - getroffen. Die Entgelterhöhungen sind im Wesentlichen Bestandteil der zu finanzierenden Investitionsmaßnahmen am Standort Frankfurt.

Der Vorstand der Fraport AG hält mit dieser Entgelterhöhung weiterhin an seinem Ziel fest, ein EBITDA von über 600 Mio. EUR in 2010 zu realisieren.

Veröffentlichungsdatum: 01.12.2009 - 15:36
Redakteur: rpu
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