Mindest-Überdeckung für Öffentliche Pfandbriefe an verbesserte Deckungsstockqualität angepasst
Die COREALCREDIT BANK AG reduziert zum 4. Januar 2010 ihre Selbstverpflichtung zum Vorhalten einer freiwilligen nominalen Überdeckung in der Deckung für Öffentliche Pfandbriefe von bisher 6% auf ab dann 5%. Sie trägt damit der hohen Qualität der Deckungswerte Rechnung. Die Anpassung erfolgte im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer freiwilligen öffentlichen Selbstverpflichtung, die sie am 1. Februar 2007 erstmalig eingegangen war.
Die Bank hat ihre Deckung für Öffentliche Pfandbriefe in den vergangenen Jahren parallel zu Pfandbrieffälligkeiten deutlich zurückgeführt und strukturell optimiert. Die verbliebenen Deckungswerte verfügen über eine hohe Qualität; zudem wurden die Restlaufzeiten von Öffentlichen Pfandbriefen und Öffentlichen Deckungswerten stärker angeglichen. Diese positive Entwicklung findet nun auch Niederschlag in der Anpassung ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung und erweitert die Handlungsspielräume der Bank im Kerngeschäft, der gewerblichen Immobilienfinanzierung in Deutschland.
Alle übrigen im Rahmen der freiwilligen öffentlichen Selbstverpflichtung veröffentlichten Überdeckungs- und Liquiditätskriterien bleiben unverändert bestehen; dies gilt insbesondere für die freiwillige Überdeckung für Hypothekenpfandbriefe von 13%. Die COREALCREDIT BANK AG wird auch zukünftig im Rahmen ihres Deckungs¬managements die gute Qualität ihrer Deckung erhalten und weiter ausbauen.
Das Volumen der umlaufenden Öffentlichen Pfandbriefe beträgt aktuell 2,3 Mrd. Euro, diesem steht eine Deckung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro gegenüber. Beim erstmaligen Eingehen der freiwilligen Selbstverpflichtung am 1. Februar 2007 belief sich das Umlaufvolumen der Öffentlichen Pfandbriefe noch auf 15,8 Mrd. Euro und das Deckungsvolumen auf 17,2 Mrd. Eur.