Zustimmung der Gläubiger und des Vorstandes zum Insolvenzplan sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (nachfolgend 'WCM AG'), Amtsgericht Frankfurt (AZ 810 IN 1338/06 W) haben die Gläubiger und der Vorstand der WCM AG im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 23. November 2009 dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat den Insolvenzplan bestätigt.
Mit der Bestätigung des Insolvenzplans ist die Grundlage für einen Fortbestand der WCM AG geschaffen worden.