Konditionen der beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt
Die Hauptversammlung der Biofrontera AG hat am 28. August 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.868.314,00 durch Ausgabe von bis zu 2.868.314 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben heute aufgrund der ihnen erteilten Ermächtigungen die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung bestimmt. Als Bezugspreis wurde ein Betrag von 2,50 pro Aktie festgelegt.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 2:1 in der Weise gewährt, dass die CONRAD HINRICH DONNER BANK AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Bezugsaktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Inhabern von Bezugsrechten zu übertragen, soweit diese im Rahmen einer Bezugsfrist von zwei Wochen ausgeübt wurden.
Nicht bezogene Aktien werden im Rahmen der Gewährung eines Überbezugs sowie einer Privatplatzierung verwertet. Das Bezugsangebot soll am 23. November 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wir bitten, die weiteren Einzelheiten dem Bezugsangebot zu entnehmen.
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung werden für die operativen Tätigkeiten der Biofrontera AG verwendet werden. Insbesondere soll mit Hilfe dieser Mittel das Medikament BF-200 ALA im kommenden Jahr in den Zulassungsprozess geführt werden. Bei vollständiger Platzierung der angebotenen Aktien und Eintreten der erwarteten Umsatzentwicklung plant das Unternehmen mit dieser Kapitalrunde den antizipierten Break-even zu erreichen.