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IR Ansprechpartner:
Herr Dieter Hiller (Vorstand)

Sonderprüfung abgeschlossen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft vom 19. Mai 2009 hat Prof. Dr. Klaus Steiner, Heidelberg, mit einer Sonderprüfung beauftragt. Der Vorstand der Gesellschaft hat heute den Sonderprüfungsbericht von Prof. Dr. Klaus Steiner erhalten. Der Prüfer kommt zu folgenden Feststellungen:

1. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds Lorch und seine sofortige Abberufung war nicht gegeben.

2. Der Sonderaufwand für die Kündigung/Abberufung von Herrn Lorch besteht in Form von Anwaltskosten, der bezahlten Abfindung, einschließlich weiterer noch nicht bezifferbarer Aufwendungen durch vorzeitige Kündigung von Verträgen. Möglicherweise ergeben sich Umsatzeinbußen durch die Abberufung.

3. Die Schaffung eines Vorstandsressorts für Herrn Schultschik und dessen Bestellung zum Vorstand war nicht geboten, zumindest bis zum Ausscheiden der Herren Lorch und Thumm.

4. An der Eignung von Herrn Schultschik zum Vorstand und an der Angemessenheit seiner Vorstandsvergütung bestehen Zweifel, auf die es allerdings nicht ankommt, da bereits die Schaffung eines entsprechenden Vorstandsressorts nicht geboten war. Insoweit ist ein Schaden in Höhe sämtlicher Vergütungskomponenten von Herrn Schultschik im Geschäftsjahr 2008 entstanden.

5. Die Kündigung Lorch und die Bestellung von Herrn Schultschik stellen Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats dar, die zum Schadensersatz verpflichten, wobei das Verschulden des Aufsichtsratsmitglieds Mühlbronner als gering angesehen werden kann.

6. Rechtsgeschäfte auf Veranlassung von Herrn Dr. Merckle und/oder unter Beteiligung von Frau Regina Faerber sind nicht festzustellen, ebenso keine Rechtsgeschäfte der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. von diesen beherrschten Unternehmen mit der Gruschwitz AG.

7. Verstöße von Herrn Schultschik als Vorstand gegen das WpHG oder im Zusammenhang mit einer Gewinnwarnung, der Einführung von Kurzarbeit und dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds Lorch konnten nicht festgestellt werden.

8. Die Aufwendungen der Gesellschaft für die Kampagne 'World in Balance' bestehen nicht.

9. Aufwendungen für Frau Faerber bestehen ebenfalls nicht.

10. Für die Workshops wurden einschließlich bis 13.01.2009 ca. EUR 1.000,00 aufgewendet.

11. Es wird empfohlen, einen Besonderen Vertreter, § 147 AktG zu bestellen, der hinsichtlich möglicher Umsatzeinbußen aufgrund der Entlassung Lorch ein ausdrückliches Mandat erhält und im Übrigen die bestehenden Schadensersatzansprüche durchsetzt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden nach eingehender Prüfung des Sonderprüfungsberichts die gebotenen Maßnahmen ergreifen.

Veröffentlichungsdatum: 19.11.2009 - 18:24
Redakteur: rpu
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