Der bisherige Mehrheitsaktionär der BÖWE SYSTEC AG, die Wanderer-Werke AG, hat mit Wirkung zum 16. November 2009 die von ihr gehaltenen 50,1% der Stammaktien der BÖWE SYSTEC AG auf die Böwe Systec Treuhand GmbH&Co. KG übertragen, die die Aktien vorrangig im Interesse der Gläubiger der Wanderer-Werke AG und sodann der Wanderer-Werke AG selbst verwalten und verwerten soll.
Die Übereignung ist unter Befreiung der Böwe Systec Treuhand GmbH & Co. KG von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots gem. § 35 WpÜG durch die BaFin erfolgt. Nach dem Befreiungsbescheid darf die Böwe Systec Treuhand GmbH&Co. KG die Stimmrechte aus den Aktien der BÖWE SYSTEC AG nicht ausüben, soweit sie einen Stimmrechtsanteil von 30% der Stimmrechte der BÖWE SYSTEC AG erreichen oder überschreiten.