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Einleitung des Squeeze-Out Verfahrens
Die Körber AG hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.