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SoFFin beschließt weitere Unterstützung
Der Lenkungsausschuss des Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin hat am Mittwoch entschieden, der Hypo Real Estate (HRE) weitere Unterstützung zu gewähren. Der Konzern erhält zunächst zusätzliche 3,0 Mrd. Euro als weitere Tranche. Der SoFFin-Lenkungsausschuss hat außerdem die Verlängerung der zuletzt bis 18. November 2009 befristeten Liquiditätsgarantien in Höhe von 52 Mrd. Euro bis zum 30. Juni 2010 beschlossen.

Die Kapitalzuführung von 3,0 Mrd. Euro soll auf Ebene der Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) und der Deutsche Pfandbriefbank AG (Deutsche Pfandbriefbank) erfolgen. In die Rücklage der HRE Holding zahlt der SoFFin 0,7 Mrd. Euro ein, davon leitet die HRE Holding zunächst 0,3 Mrd. Euro an die DEPFA BANK plc. durch Einzahlung in die Rücklagen weiter. Bei der Deutsche Pfandbriefbank zahlt der SoFFin 1,3 Mrd. Euro in die Rücklagen ein und 1,0 Mrd. Euro werden als stille Einlage geleistet. Die Kapitalzuführung über die stille Einlage bedarf aus aktienrechtlichen Gründen noch der Zustimmung des Aufsichtsrats. Eine Genehmigung der EU-Kommission für die am Mittwoch vom SoFFin beschlossenen Kapitalmaßnahmen wird in den nächsten Tagen erwartet.

Die Unterstützung, die die HRE insgesamt vom Bund erhält, wird im Übrigen im Rahmen des laufenden Beihilfeverfahrens von der EU-Kommission überprüft. Nach Abschluss des Verfahrens will der SoFFin - abhängig vom Ergebnis einer abschließenden Prüfung - ggf. eine Abwicklungsanstalt für nicht strategische oder notleidende Vermögenswerte der HRE einrichten und über die abschließende Rekapitalisierung der HRE entscheiden.

Die Liquiditätsgarantien in Höhe von 52 Mrd. Euro, deren Verlängerung der Lenkungsausschuss des SoFFin heute beschlossen hat, bestehen in dieser Höhe seit Anfang Februar 2009. Die Verlängerung erfolgt zu den bisherigen Konditionen: Die Deutsche Pfandbriefbank, auf die die Garantien ausgestellt sind, zahlt an den SoFFin eine zeitanteilig berechnete Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,1 % auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des Garantierahmens. Für ausgestellte Garantien fällt eine Provision an in Höhe von 0,5 % p.a.

Veröffentlichungsdatum: 05.11.2009 - 07:03
Redakteur: rpu
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