IR Ansprechpartner:
Herr
Wennemar
von Bodelschwingh
Keine Kuponzahlungen für das Jahr 2009
Bei einem Jahresfehlbetrag der Eurohypo AG ist die Auflösung von Rücklagen oder des Sonderpostens nach § 340g HGB zur Bedienung von gewinnabhängigen Eigenkapitalinstrumenten gemäß den Commerzbank EU-Auflagen und SoFFin-Vereinbarungen nicht zulässig. In diesem Fall dürfen gewinnabhängige Eigenkapitalinstrumente nicht bedient werden. Für das Geschäftsjahr 2009 wird im Konzern und in der AG ein negatives Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) erwartet.
Für die überwiegend von Privatinvestoren gehaltenen Genussscheine der Eurohypo AG bedeutet dies, dass keine Kuponzahlungen für das Jahr 2009 zu erwarten sind.