Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, übergegangen. Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.