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Klageerhebung auf Rückabwicklung der Veräußerung der Beteiligung an der SSP Technology A/S im Jahr 2008
Der PNE WIND AG ist eine Klage der SSP Technology Holding ApS zugestellt worden, die im Juli 2008 - nach Eintritt in einen mit der Ventizz Ltd. abgeschlossenen Anteilskaufvertrag - von der PNE WIND AG deren 67,26%ige Beteiligung an der SSP Technology A/S erworben hat. Mit der vor dem Landgericht Stade anhängigen Klage wird vorrangig die Rückabwicklung der Veräußerung der zuvor von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S geltend gemacht, wobei die PNE WIND AG neben der Rückzahlung des Kaufpreises von ca. 34,54 Mio. EUR weitere 19,74 Mio. EUR sonstige Aufwendungen der Klägerin, somit insgesamt ca. 54,28 Mio. EUR, erstatten soll. Begründet wird der geltend gemachte Anspruch vor allem mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit der seinerzeit im Zuge der Vertragsverhandlungen vorgelegten Unternehmensplanung für die SSP Technology A/S. Hilfsweise verlangt die Klägerin mit der Klage eine Zahlung von ca. 8,64 Mio. EUR wegen einer angeblichen Verletzung einer in dem im Juni 2008 geschlossenen Anteilskaufvertrag vereinbarten, die Bilanz der SSP Technology A/S betref-fenden Garantie.

Der Vorstand der PNE WIND AG ist der festen Auffassung, dass die Klage in vollem Umfang unbegründet ist und daher wenig Aussicht auf Erfolg hat. Dies entspricht auch einer ersten, vorläufigen Einschätzung der von der PNE WIND AG eingeschalteten Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer. Auf der Grundlage dieser Auffassung der PNE WIND AG wird sich der Umstand der Klageerhebung nicht wesentlich im Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr niederschlagen. Eine ergebniswirksame Rückstellung soll nach derzeitigem Stand lediglich für Prozesskosten gebildet werden.

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2009 - 16:22
Redakteur: rpu
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