Drucken EBIT im 3. Quartal voraussichtlich durch Einfuhrzölle aufgrund eines Finanzgerichtsurteils als Einmaleffekt in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro belastet
WKN:
A2BPK
ISIN:
DE000A2BPK8
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Straße, Haus-Nr.:
Lise-Meitner-Straße 3-5,
D-86156 Augsburg, Deutschland
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EBIT im 3. Quartal voraussichtlich durch Einfuhrzölle aufgrund eines Finanzgerichtsurteils als Einmaleffekt in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro belastet
Kontron AG verliert eine zollrechtliche Klage. Nach einer heute mitgeteilten Entscheidung des Finanzgerichts München ist ein Teil der Kontron Embedded Computer Module für die zurückliegenden Jahre als zollpflichtig deklariert worden. Der einmalige Aufwand für die letzten drei Jahre beläuft sich auf bis zu 3 Mio. Euro, die das operative Ergebnis vor Steuern des dritten Quartals belasten werden. Der Betrag wurde bereits in den vergangenen 12 Monaten sukzessive abgeführt, so dass keine weitere Zahlung, d.h. kein Liquiditätsabfluss erfolgt. Im Hinblick auf das laufende Verfahren wurde der logistische Ablauf umgestellt, so dass aus diesem Vorgang kein weiterer Aufwand zu erwarten ist.
Veröffentlichungsdatum: 28.09.2009 - 22:04
Redakteur: rpu
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