CASH-Gruppe unterliegt erstinstanzlich in wichtigem Verfahren
Im Verfahren um die Kündigung der Mietverträge mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der cash.medien AG, Dr. Dieter Jansen, hat das Landgericht Hamburg zugunsten der Gegenseite entschieden. Dies erfolgte völlig überraschend, nämlich entgegen den Äußerungen des Gerichts in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung. Die Vertreter der CASH-Gruppe halten das Urteil für rechtlich nicht haltbar. CASH wird in jedem Fall Rechtsmittel einlegen.
Das Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität erwartet der Vorstand daher zunächst nicht.
Bilanzielle Konsequenzen ergeben sich insbesondere für den IFRS-Konzernabschluss: Aufgrund der bisher als gering eingeschätzten Wahrscheinlichkeit des Unterliegens war eine Rückstellung nur im HGB-Einzelabschluss des betroffenen Tochterunternehmens gebildet worden. Erforderlich wird nun, vorbehaltlich genauer Prüfung, eine Rückstellung im IFRS-Konzernabschluss in bis zu mittlerer sechsstelliger Höhe. Diese wird in voller Höhe in das Konzernergebnis 2009 einfließen. Die Belastung für den Einzelabschluss 2009 der cash.medien AG wird geringer ausfallen.