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Aktienrückkaufprogramm angekündigt
Die Fair Value REIT-AG gibt bekannt, dass der Vorstand am 24. September 2009 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen hat. Damit macht der Vorstand von der durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2009 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG Gebrauch. Der Aktienrückkauf beginnt am 25. September 2009 und läuft bis zum 29. Januar 2010. Im Zuge des Programms soll eine Gesamtzahl von bis zu 100.000 Aktien bzw. rund 1% des Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden.

Der Aktienrückkauf dient insbesondere dem Aufbau einer Akquisitionswährung für die Finanzierung des weiteren Wachstums der Fair Value REIT-AG. Damit sollen die erworbenen eigenen Aktien insbesondere dem Zweck dienen, diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Beteiligungen an Immobilienpersonengesellschaften, sowie als Gegenleistung für den Erwerb von Immobilien einsetzen zu können.

Der Aktienrückkauf erfolgt unter Beachtung des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes, insbesondere §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der EU-Kommission. Der Kaufpreis wird gem. dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 jeweils den rechnerischen Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Aufgrund der eingeschränkten Liquidität der Aktie wird die Fair Value REIT-AG den in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 definierten Schwellenwert von maximal 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsumsatzes voraussichtlich überschreiten.

Gleichzeitig wird die Gesellschaft jedoch pro einzelnen Tag höchstens 50% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich dabei aus dem Handelsvolumen des Monats vor Ankündigung des Rückkaufprogramms. Erworben werden die Aktien ausschließlich über die Börse. Der Aktienrückkauf wird durch eine Bank unter Beachtung der üblichen Marktpraxis unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft abgewickelt. Er kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden.

Angaben zu den Erwerbsvorgängen werden zeitnah auf der Homepage des Unternehmens unter www.fvreit.de im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.

Veröffentlichungsdatum: 24.09.2009 - 10:35
Redakteur: rpu
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