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Herr Peter Banholzer
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Korrektur der gemeinsamen ergänzenden Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 27 Abs. 1 WpÜG
In der am 16.9.2009 um 15:30 Uhr von der Integralis AG veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung zur Abgabe der gemeinsamen ergänzenden Stellungnahme nach § 27 Abs. 1 WpÜG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Integralis AG die Auffassung vertreten, dass durch die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle durch die NTT Communications Deutschland GmbH nun die letzte nicht erfüllte Angebotsbedingung erfüllt sei und ein Scheitern des Übernahmeangebots wegen des Nichteintritts einer Angebotsbedingung nun nicht mehr möglich sei. Diese Feststellung war unrichtig. Richtig ist vielmehr, dass die in der Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen aus heutiger Sicht zwar erfüllt sind, aber Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausschließen können, dass eine der Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist zum 25. September 2009, 24 Uhr MESZ, durch Eintritt unvorherzusehender Ereignisse nicht erfüllt werden wird. Ein Scheitern des Übernahmeangebots ist damit durch Nichterfüllung einer der Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist noch möglich.

Vorstand und Aufsichtsrat der Integralis AG liegen jedoch nach gegenwärtigen Informationen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht erfüllt sein werden. Um dies klarzustellen, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat heute zu einer Korrektur der gemeinsamen ergänzenden Stellungnahme entschlossen. Die Hinweisbekanntmachung auf die korrigierte gemeinsame ergänzende Stellungnahme wird morgen im elektronischen Bundesanzeiger erscheinen. Im Ergebnis empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Integralis AG weiterhin, das Angebot anzunehmen.

Die Aktien der Integralis AG sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im XETRA-Handel unter der ISIN DE0005155030 zugelassen. Die Aktien werden weiterhin im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin-Bremen und München gehandelt. Integralis AG (ISIN DE0005155030) Zum Verkauf eingereichte Aktien der Integralis AG (ISIN DE000A0Z22M6) Nachträglich zum Verkauf eingereichte Aktien der Integralis AG (ISIN DE000A0Z22N4)

Veröffentlichungsdatum: 17.09.2009 - 17:34
Redakteur: rpu
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