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Bekanntmachung über die Nichtdurchführung der Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:2 und der Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:1,5
Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG ('Gesellschaft') hat am 16. Dezember 2008 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in vereinfachter Form gem. § 229 ff. AktG im Verhältnis 3:2 herabzusetzen und das herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu 1.312.500,00 EUR durch Ausgabe von auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.

Das Handelsregister des Amtsgericht Essen hat Bedenken gegen die Zulässigkeit der Kapitalerhöhung erhoben. Die Gesellschaft hält die erhobenen Bedenken für unzutreffend; eine endgültige Klärung wird jedoch bis zum 30. September 2009 nicht herbeizuführen sein, so dass davon ausgegangen werden muss, dass der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals in Folge Zeitablaufs ungültig wird.

Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung nur zusammen angemeldet und durchgeführt werden sollen. Um zu verhindern, dass die Kapitalherabsetzung wirksam wird, die Kapitalerhöhung jedoch nicht, hat sich der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschlossen, die Anmeldung der Kapitalherabsetzung sowie der Kapitalerhöhung zurückzunehmen.

Die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, erhalten in den nächsten Tagen den von ihnen geleisteten Bezugspreis zurück. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der nächsten Hauptversammlung erneut die Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und eine Kapitalerhöhung vorzuschlagen.

Veröffentlichungsdatum: 11.09.2009 - 10:24
Redakteur: rpu
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