Drucken Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig, Aktionärsklagen abgewiesen
WKN:
749930
ISIN:
DE0007499303
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Straße, Haus-Nr.:
Auf der Krautweide 32,
D-65812 Bad Soden a. Ts., Deutschland
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Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig, Aktionärsklagen abgewiesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungsklagen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Gegen das Urteil des OLG Frankfurt wurde von den klagenden Parteien innerhalb der vorgegebenen Fristen kein Rechtsmittel beim BGH eingelegt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen. Die Eintragung der betroffenen Beschlüsse in das Handelsregister wird jetzt zeitnah erfolgen.
Veröffentlichungsdatum: 01.09.2009 - 18:04
Redakteur: rpu
Veröffentlichungsdatum: 01.09.2009 - 18:04
Redakteur: rpu