Weg frei für Verschmelzung von ABIT und GFKL Financial Services
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Zurückweisung der Beschwerden der Anfechtungskläger erhalten
Die ABIT AG hat am heutigen Tag den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Anfechtungskläger gegen den nach § 16 Abs. 3 UmwG ergangenen Freigabebeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 erhalten. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig. Damit ist die auf den Hauptversammlungen beider Gesellschaften im Juni 2005 beschlossene Verschmelzung der ABIT AG, Meerbusch, auf die GFKL Financial Services AG, Essen, gegen die einzelne Anfechtungsklagen von ABIT-Aktionären eingereicht worden waren, freigegeben. Die Eintragung der Verschmelzung in dem für die GFKL Financial Services AG zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Essen ist beantragt.