Das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf hat den Beschluss der Hauptversammlung der SCHWARZ PHARMA AG vom 8. Juli 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SCHWARZ PHARMA AG (Minderheitsaktionäre) auf die UCB SP GmbH, Monheim (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 111,44 je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SCHWARZ PHARMA AG auf die UCB SP GmbH übergegangen.
Die Notierung der Aktien der SCHWARZ PHARMA AG wird in Kürze eingestellt.