Die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe, ('VdB') hat dem Vorstand der Dom-Brauerei AG heute schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr als 95,0 % beteiligt ist und beabsichtigt, die Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VdB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen zu lassen (sog. Squeeze Out).
Die VdB hat weiterhin mitgeteilt, dass sobald die Unternehmensbewertung der Dom-Brauerei AG durchgeführt worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu gewährenden Barabfindung festgelegt und der Dom-Brauerei AG mitgeteilt werden wird.