Der Vorstand der IBS AG hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen Aktien der Gesellschaft von bis zu 0,5 % des Grundkapitals (bis zu 34.415 Aktien) erworben werden. Der maximale Gesamterwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) ist dabei jedoch begrenzt auf EUR 130.000. Der Rückerwerb wird zur anlassbezogenen Kurspflege betrieben. Das Programm basiert auf der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG der Hauptversammlung vom 26. Juni 2009, in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 25. Dezember 2010 über die Börse zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie darf hierbei den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse, die dem entsprechenden Kauf vorangehen, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf wird durch einen von der IBS AG beauftragten Designated Sponsor, ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Hierbei wird der Erwerbsumfang wegen der niedrigen Liquidität der Aktien der IBS AG gegebenenfalls den Schwellenwert von 25 % (keinesfalls aber 50 %) des durchschnittlich täglichen Tagesumsatzes überschreiten. Dieser ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor der vorliegenden Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms abzuleiten und damit für die genehmigte Dauer des Rückkaufprogramms festgelegt.
Die IBS AG beabsichtigt, das Programm umgehend zu beginnen und es spätestens am 20. Oktober 2009 zu beenden.
Die Transaktionen werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die IBS AG unter http://www.ibs-ag.de/unternehmen/investor_relations/aktienrueckkaufprogramm informieren.