Am 10.08.2009 ging der Gesellschaft der Beschluss des Amtsgerichts Hannover zur Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds zu. Auf Antrag des Abwicklers vom 01.07. 2009 bestellte das Gericht gemäß § 104 Abs. 1 AktG Herrn Michael Ganslmeier anstelle von Herrn Alex Fang zum Mitglied des Aufsichtsrats. Dessen Wahl zum Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 27.03.2006 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht mit seinem Urteil vom 15.05.2009 für nichtig erklärt.