WKN:
691630
ISIN:
DE0006916307
Straße, Haus-Nr.:
Sebastian-Kneipp-Straße 41,
D-60439 Frankfurt am Main , Deutschland
Telefon:
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Herr John Liu
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Aufhebung des Joint Marketing Service and Supply Agreement mit der Dowslake Microsystem Corp.
Der Abwickler der Gesellschaft hat heute eine Vereinbarung über die Aufhebung des Joint Marketing Service und Supply Agreement ("Agreement") mit der Dowslake Microsystem Corp., Kalifornien, unterzeichnet. Das Agreement wird damit mit sofortiger Wirkung, d.h. mit Wirkung zum heutigen Tag, aufgehoben. Die Gesellschaft erspart sich mit Aufhebung des Agreements im Rahmen der von der Hauptversammlung beschlossenen Abwicklung die Zahlung von Millionbeträgen bzw. Rechtsstreitigkeiten darüber.

Der Abschluss der Aufhebungsvereinbarung führt damit im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft und deren Aktionäre zu einer wirtschaftlich vorteilhaften und gesicherten Vertragslage. Wesentliche Regelung der Aufhebungsvereinbarung ist, dass Dowslake Microsystems Corp. gegenüber der Pandatel AG i.A. auf sämtliche Schadenersatz- und sonstigen Ersatzansprüche, die sich ggf. im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Agreement ergeben könnten, verzichtet. Eine Beendigung des Agreements im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft nach Maßgabe der Regelungen des Agreements hätte dazu geführt, dass die Pandatel AG i.A. - auf der Basis der Bilanzpositionen zum 31.12.2007 - einen Betrag von rund über 3 Mio. EUR an die Dowslake Microsystems Corp. hätte zahlen müssen.

Die Pandatel AG i.A. leistet insbesondere im Gegenzug für die vorgenannten Verzichte eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 340.000,00 an die Dowslake Microsystems Corp.. Die Aufhebungsvereinbarung steht unter der auflösenden Bedingung der Nicht- Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit nur aus zwei Mitgliedern und ist damit nicht beschlussfähig. Die gerichtliche Bestellung eines dritten Aufsichtsratsmitglieds ist beantragt. Der Aufsichtsrat wird unverzüglich nach Herstellung der Beschlussfähigkeit über die Zustimmung zur Aufhebungsvereinbarung entscheiden.

Veröffentlichungsdatum: 03.08.2009 - 16:36
Redakteur: rpu
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