Die Nanostart AG hat dem Unternehmen nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 17. Juli 2009 die Schwelle von 25% überschritten hat und an diesem Tag 26,51% betrug (1.959.280 Stimmrechte). Davon waren ihr 6,45% ( 476.463 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnet Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ItN Nanovation AG jeweils 3% oder mehr beträgt gehalten: - VentureTech Equity-Partners GmbH, Frankfurt am Main