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Hauptversammlung soll über Sach- und Barkapitalerhöhung zu einem Ausgabebetrag von 1 EUR pro Aktie beschließen
Die in Wien börsenotierte HTI High Tech Industries AG gibt bekannt, dass sie am morgigen Tag die Einberufung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung der HTI AG veröffentlicht. In der für den 4. August 2009 geplanten Hauptversammlung soll unter anderem
(i) die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 15.593.556,-- EUR um 9.000.000,-- EUR auf 24.593.556,-- EUR gegen Sacheinlage gemäß § 150 Abs 1 Aktiengesetz durch Ausgabe von insgesamt 9.000.000 Stück neuer auf Inhaber lautender Stückaktien ("Sachkapitalerhöhung") sowie über
(ii) die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinzahlung um einen weiteren Betrag von bis zu 24.593.556,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 24.593.556 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien unter Wahrung des materiellen Bezugsrechtes der Aktionäre ("Barkapitalerhöhung") beschlossen werden.
Die Beschlussfassung über die Barkapitalerhöhung soll unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der vorherigen Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch erfolgen.
Der Vorstand der HTI AG schlägt sowohl für die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung als auch für die im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu zeichnenden jungen Aktien einen Ausgabebetrag von 1,-- EUR pro Aktie vor.