Am 08.07.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 71 Fällen die Berufungen der YMOS AG gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main auf Kosten der YMOS AG jeweils durch Versäumnisurteil zurückgewiesen. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Einspruch einlegen lassen.