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Squeeze-out Barabfindung auf 20,02 EUR je Aktie festgelegt
Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG teilt mit, dass die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz, dem Vorstand der WaveLight AG in Konkretisierung des bereits am 8. Mai 2009 gestellten förmlichen Übertragungsverlangens gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt hat, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Hauptaktionärin Alcon, Inc. auf 20,02 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.