Die Abwicklerin der Gesellschaft geht im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 bzw. der Zwischenberichterstattung für das Geschäftsjahr 2008 davon aus, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Pandatel AG i. A. eingetreten ist. Der Eintritt des Verlustes in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ist insbesondere zurückzuführen auf die Notwendigkeit einer signifikanten Erhöhung der schon im Jahresabschluss für 2007 berücksichtigten Liquidationsrückstellungen. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Liquidationsrückstellungen ergab sich in Folge einer aktuellen detaillierten Neueinschätzung des Liquidationsprozesses. Hierbei erfolgte unter anderem eine Neueinschätzung der Dauer des Liquidationsprozesses, die Berücksichtigung weiterer Kosten für die in Bezug auf die Hauptversammlung von März 2009 nunmehr rechtshängigen Anfechtungsklagen sowie die Berücksichtigung von Kosten der beantragten Sonderprüfung. Die Abwicklerin wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der sie den Aktionären den Verlust anzeigen wird. Der Termin der Hauptversammlung wird mit der Einladungsbekanntmachung veröffentlicht.