Stellungnahme zum Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebot der Vestcorp AG
Vorstand und Aufsichtsrat der im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie der Börsen Berlin und Düsseldorf; Freiverkehr der Börsen München und Stuttgart notierten EHLEBRACHT AG haben einstimmig eine gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') zu dem am 25. Juni 2009 veröffentlichten Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG der Vestcorp AG (vormals firmierend als TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft), Düsseldorf, beschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG sind aus den in der Stellungnahme genannten Gründen der Auffassung, dass der angebotene Kaufpreis pro EHLEBRACHT-Aktie keine angemessene Gegenleistung darstellt.