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601300
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Goethestraße 45,
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Herr Christoph Heitmann
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Mittelbar neuen Mehrheitsaktionär bekommen
Die HAMBORNER AG hat am 1. Juli 2009 Stimmrechtsmitteilungen der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Schleswig-Holstein und der HSH-Finanzfonds AöR gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten, nach denen der Stimmrechtsanteil der Meldepflichtigen die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% überschritten hat und nun 52,71% beträgt. Die betreffenden Stimmrechtsmitteilungen wurden von der HAMBORNER AG am heutigen Tag gemäß § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlicht.

Nach Auskunft der Meldepflichtigen erfolgten die Mitteilungen aufgrund einer Kapitalerhöhung bei der HSH Nordbank AG, die am 25. Juni 2009 eingetragen wurde und durch welche die Meldepflichtigen eine beherrschende Stellung bei der HSH Nordbank erlangt haben.

Ergänzend teilten die Meldepflichtigen mit, dass sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichzeitig einen Antrag gemäß § 37 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung auf Befreiung von der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der HAMBORNER AG gestellt haben.

Der HAMBORNER AG liegen keine Informationen über den Stand des Befreiungsverfahrens vor. Der Vorstand der HAMBORNER AG hat jedoch auf der Grundlage des jetzigen Kenntnisstands keine Anhaltspunkte, die darauf schließen ließen, dass die beantragte Befreiung nicht erteilt wird.

Veröffentlichungsdatum: 06.07.2009 - 19:09
Redakteur: rpu
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