Entscheidung über die Beschwerden im Spruchstellenverfahren
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 11. Juni 2009 alle Beschwerden der Beschwerdeführer sowie die Anschlussbeschwerden der Maihak AG und der SICK UPA GmbH (jetzt firmierend unter SICK MAIHAK GmbH) gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes Hamburg über die Festsetzung der Barabfindung und Ausgleichszahlung, die nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrages vom 12. März 2001 zu zahlen sind, zurückgewiesen.
Das Spruchstellenverfahren ist damit beendet. Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von 51,12 EUR auf 97,25 EUR zu erhöhen. Die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert.