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TFG Capital gibt Vorlage des Sonderprüfungsberichts bekannt - Es geht um die Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. KG im Jahr 2000
Die TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist heute von ihren Rechtsberatern über das Ergebnis der Auswertung des Sonderprüfungsberichts bezüglich der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. KG im Jahr 2000 informiert worden. Der Bericht wurde von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, vorgelegt und kommt in den meisten Punkten zu den gleichen Ergebnissen wie die von der Gesellschaft im letzten Jahr beauftragten Prüfer. Insbesondere wird festgestellt, dass die früheren Vorstandsmitglieder der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin, F. Michael Stallmann und Jürgen Leschke, ihre Sorgfaltspflichten nach § 93 AktG verletzt haben und zu Schadensersatz verpflichtet sind. Dies soll auch für die damals amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gelten. Die hieraus resultierenden Schadensersatzansprüche gegen die früheren Vorstandsmitglieder seien durch die vom Aufsichtsrat im März 2006 angestrengte Klage vollständig abgedeckt.

Wegen der Verjährung von ursprünglich bestehenden Bereicherungsansprüchen gegen die von dem ehemaligen Vorstand Jürgen Leschke kontrollierte JL KG bejaht der Bericht demgegenüber eine Sekundärhaftung der im Geschäftsjahr 2004 amtierenden Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für den Fall, dass der Gesellschaft durch die Verjährung ein Schaden entstanden sein sollte. In diesem Punkt sind die Rechtsberater der Gesellschaft anderer Auffassung, da gleichlaufende Schadensersatzansprüche gegen die Herren Stallmann und Leschke persönlich bestehen; so beurteilt es der Sonderprüfungsbericht auch hinsichtlich Herrn Stallmann. Weitere Sekundäransprüche bejaht der Sonderprüfer wegen der vermeintlichen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Ralf Hofmeister, einem der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2000. Dies beruht auf einem sachlichen Irrtum, da Herr Hofmeister ebenso wie die übrigen damaligen Aufsichtsratsmitglieder bis zum 31. Januar 2007 auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Der Sonderprüfer wird diesbezüglich einen Nachtrag zu seinem Bericht abgeben.

Insgesamt sehen Vorstand und Aufsichtsrat der TFG in den Ergebnissen des Sonderprüfungsberichts eine Bestätigung ihrer im Frühjahr 2006 angestrengten Schadensersatzklage. Die Gremien werden in den nächsten Wochen prüfen, ob die gegenüber den bisherigen Erkenntnissen abweichenden Ergebnisse des Sonderprüfungsberichts dazu veranlassen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Veröffentlichungsdatum: 04.10.2006 - 16:55
Redakteur: rpu
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