Die Hauptversammlung der Allgeier Holding AG vom 16. Juni 2009 hat eine bis zum 15. Dezember 2010 laufende Ermächtigung zum Aktienrückkauf unter gleichzeitiger Aufhebung der im letzten Jahr von der Hauptversammlung vom 23. Juni 2008 erteilten Ermächtigung beschlossen. Der Vorstand hat das auf der Ermächtigung vom 23. Juni 2008 basierende Aktienrückkaufprogramm beendet und in seiner Sitzung am heutigen Tag ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Diesem liegt die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG zugrunde. Das Aktienrückkaufprogramm hat folgende Eckpunkte:
- Volumen von bis zu 300.000 Stückaktien (3,3% des Grundkapitals)
- Erwerb über die Börse
- Durchführung durch eine Bank, die die Erwerbe selbständig und unabhängig unter Vorgabe eines maximalen Kaufkurses tätigt
- Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 20a WpHG und der Verordnung (EG) NR. 2273/2003)
- Ende des Programms 15. Dezember 2010.
Die erworbenen eigenen Aktien sollen insbesondere dem Zweck dienen, dass die Gesellschaft diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Teilen (Vermögensgegenständen) von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen einsetzen kann. Aktuell hält die Gesellschaft insgesamt Stück 374.229 eigene Aktien (4,13% des Grundkapitals).