Der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG), den die Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2009 gefasst hatte, ist heute durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der Francono Rhein-Main AG sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der Francono Rhein-Main AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die Grainger FRM GmbH, übergegangen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse wird heute eingestellt.