Freiwilliges Umtausch- und Bezugsangebot zur Restrukturierung der 8%-Wandelschuldverschreibung von 2005/2010
Die Biofrontera AG hat heute beschlossen, den Inhabern ihrer 8% Wandelschuldverschreibungen 2005/2010 - ISIN DE000A0E9649 - ein freiwilliges Umtausch- und Bezugsangebot zu unterbreiten. Es wurden die folgenden wesentlichen Bedingungen festgesetzt:
Für je zwei zum Umtausch eingereichte Wandel-Teilschuldverschreibungen der 8% Wandelschuldverschreibung 2005/2010 erhalten die Anleihegläubiger im Rahmen des freiwilligen Umtauschangebots
(i) frei von Zahlung eine Options-Teilschuldverschreibung der von der Gesellschaft aufgelegten stufenverzinslichen Optionsanleihe 2009/2017 (ISIN: DE000A0Z1690) und
(ii) frei von Zahlung Stück 6,199 auf den Namen lautende Aktien der Biofrontera AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Für verbleibende Bruchteile von Aktien wird kein Ausgleichsbetrag in bar gezahlt.
Bei Annahme des Angebots zum Umtausch von zwei Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2005/2010 erhalten die Anleihegläubiger im Rahmen des freiwilligen Bezugsangebots zusätzlich die Möglichkeit, Stück 3,554 auf den Namen lautende Aktien der Biofrontera AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und zu beziehen ("Neue Aktien"). Die Ausgabe dieser Neuen Aktien erfolgt aus genehmigtem Kapital. Es erfolgt nur ein Bezug ganzer Stücke. Durch die Gewährung der Neuen Aktien können maximal 330.000 Neue Aktien bezogen werden.
Zur Schaffung der Neuen Aktien hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 5.736.628,00 EUR um bis zu 330.000 EUR auf bis zu 6.066.628 EUR durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien aus genehmigtem Kapital zu erhöhen.
Die Abwicklung des Freiwilligen Umtausch- und Bezugsangebots erfolgt über die von der Gesellschaft beauftragte VEM Aktienbank AG, München.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des freiwilligen Umtausch- und Bezugsangebots verwiesen, die voraussichtlich am 01. Juli 2009 im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen wird und nach der Veröffentlichung auch auf der Internetseite des Unternehmens eingesehen werden kann.