Drucken Rechtsbeschwerde gegen Kartellbuße
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DE0006047004
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Berliner Straße 6,
D-69120 Heidelberg, Deutschland
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Herr Christoph Beumelburg
ir-info@heidelbergmaterials.com
+49 (0)6221 / 481 - 13249
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Rechtsbeschwerde gegen Kartellbuße
Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über den Einspruch von HeidelbergCement gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 entschieden. Das Bußgeld in Höhe von 169,9 Mio. EUR leitet sich im Wesentlichen aus einem angenommenen kartellbedingten Mehrerlös ab und liegt um mehr als 80 Mio. EUR unter dem damaligen Bußgeldbescheid.
HeidelbergCement bestreitet wesentliche Feststellungen des Sachverhalts sowie jeglichen Mehrerlös; dies gilt in gleicher Weise für den anhängigen Schadensersatzprozess. Unabhängig davon bestehen angemessene Rückstellungen zur Risikovorsorge.
Das Unternehmen hat bereits in der Verhandlung Rechtsbeschwerde eingelegt. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die nicht vor 2010 erwartet wird, müssen keine Zahlungen geleistet oder Sicherheiten gestellt werden.
Veröffentlichungsdatum: 29.06.2009 - 07:46
Redakteur: rpu
HeidelbergCement bestreitet wesentliche Feststellungen des Sachverhalts sowie jeglichen Mehrerlös; dies gilt in gleicher Weise für den anhängigen Schadensersatzprozess. Unabhängig davon bestehen angemessene Rückstellungen zur Risikovorsorge.
Das Unternehmen hat bereits in der Verhandlung Rechtsbeschwerde eingelegt. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die nicht vor 2010 erwartet wird, müssen keine Zahlungen geleistet oder Sicherheiten gestellt werden.
Veröffentlichungsdatum: 29.06.2009 - 07:46
Redakteur: rpu