Feststellung von Fehlern in den Konzernabschlüssen zum 31.12.2005 und zum 31.12.2006
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Curanum AG für die Geschäftsjahre 2005 sowie 2006 einer Prüfung nach §§ 37o Abs. 1, 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG unterzogen. Dabei hat sie verschiedene Fehler in der Rechungslegung festgestellt:
Im Konzernabschluss zum 31.12.2005 hat die BaFin - kurz zusammengefasst - folgende Fehler festgestellt: Die Bilanzposition Geschäfts- oder Firmenwert des Seniorenzentrums Hennef wurde um 716 TEUR zu hoch ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Zinsswaps, die ergebniswirksam in Höhe des beizulegenden Zeitwertes von 1.363 TEUR ausgewiesen hätten werden müssen, wurden nicht passiviert (Dies wurde bereits im Konzernabschluss 2006 korrigiert). Ferner wurden verschiedene Angaben im Konzernanhang nicht gemacht, die selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Im Konzernabschluss zum 31.12.2006 hat die BaFin - kurz zusammengefasst - folgenden Fehler festgestellt: Der Geschäfts- oder Firmenwert des Seniorenzentrums Hennef wurde um insgesamt 3.419 TEUR zu hoch ausgewiesen. Dies folgt allerdings zum Teil, nämlich in Höhe von 716 TEUR, aus dem entsprechenden bereits im Konzernabschluss zum 31.12.2005 enthaltenen Fehler.
Durch zwei Bescheide vom 18.06.2009, der Curanum AG jeweils zugegangen am 19.06.2009, hat die BaFin gemäß § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG angeordnet, diese Fehler zu veröffentlichen. Die Curanum AG wird den durch die Bescheide auferlegten Verpflichtungen nachkommen und die von der BaFin festgestellten Fehler gemäß § 37q Abs. 2 WpHG veröffentlichen.
Für die Ertragslage der nachfolgenden Konzernabschlüsse haben die Fehler keinerlei Auswirkungen. In den Bilanzen der nachfolgenden Konzernabschlüsse müssen gemäß der Fehlerfeststellungen der Geschäfts- und Firmenwert um 3.419 TEUR und dementsprechend das Eigenkapital in gleicher Höhe reduziert werden.