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TC Unterhaltungselektronik: Bestätigungsvermerk für 2004 wird versagt - "Die Gesellschaft behält sich rechtliche Schritte vor"
Am heutigen Abend um 17:10 wurde dem Vorstand der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 überbracht. In den grundsätzlichen Feststellungen schreibt der Wirtschatsprüfer: ´Der Bestätigungsvermerk wurde aufgrund mehrerer Pürfungshemnisse versagt. Demzufolge können wir nicht mit hinreichender Sicherheit zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Stellung nehmen´.

und ferner

´bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes haben wir folgende Unrichtigkeiten oder Verstöße i.S.d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt.´

1. Entgegen §15 der Satzung wurde die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2004 nicht innerhalb der ersten 8 Monate einberufen.

2. Entgegen der Bestimmung des § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat nicht erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierunsgkommission Deutscher Corporate Governance Kodex´ entsprochen wurden.

3. Entgegen § 320 Abs. 2 HGB haben die gesetzlichen Vertreter nicht sämtliche Vorlage- und Auskunfstpflichten erfüllt.

4. Die Anhangangabe gemäß § 161 Nr. 4 AktG ist fehlerhaft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2004 1.253.299,00 EUR. 

5. Die Anhangangaben nach § 285 Nr. 9a HGB fehlen 6. Entgegen §15 der Satzung wurde die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2004 nicht innerhalb der ersten 8 Monate einberufen.

Weitere Unrichtigkeiten und Verstöße im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir nicht festgestellt.

Hierzu erklärt der Vorstand: "Die Vorwürfe in den Punkten 2 und 3 sind unberechtigt. Die Vorwürfe 4 und 5 konnten in der Kürze der Zeit nicht geprüft werden, sind aber regelmäßig bei ordentlichem Prüfungsverlauf zu korrigieren. Die Vorwürfe zu 1. und 6 (HV), entspringen dem schleppenden Prüfungsverlauf durch Terminschwierigkeiten des Wirtschaftsprüfers. Als der Vorstand hier mit Schadensersatz drohte, kam es zum endgültigen Zerwürfnis. Dennoch hatten beide Parteien bis vor kurzem den ordnungsgemäßen und einvernehmlichen Abschluß vereinbart, bei dem evtl. fehlende Angaben nachzureichen gewesen wären. Überraschend wurde heute jedoch die Endfassung der Prüfung per Gerichtsvollzieher (!) überbracht und damit auch gegen schriftliche Absprachen verstossen."

Der Wirtschaftsprüfer zweifelte ferner an der Fortführung des Unternehmens. Er zweifelte auch im Jahr 2006 an einer positiven Fortführungsprognose für das Jahr 2005, obwohl dieses Jahr das erste Jahr der Firmengeschichte war, mit nennenswerten Umsätzen und einer ´schwarzen Null´ (siehe Lagebericht 2005). Die Zahlen für das erste HJ und auch die Planzahlen für das zweite HJ 2006 fallen ebenso positiv aus. Die Gesellschaft sieht sich vielmehr aufgrund der üppigen Umsätze, der erarbeiteten Know-How Schlüsselpositionen und der exclusiven Auftragsvergabe z.B. rund um das IPTV Projekt www.CyberTiVi.com hervorragender aufgestellt, als jemals zuvor.

Die Gesellschaft behält sich rechtliche Schritte vor.

Veröffentlichungsdatum: 02.10.2006 - 18:50
Redakteur: rpu
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