Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Die Aktien der Viscom AG sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Zur Vermeidung von kostenintensiven Zulassungsfolgepflichten und der Reduzierung des mit der Börsennotierung in diesem Marktsegment verbundenen Aufwands haben Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG heute einen Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom Prime Standard des regulierten Marktes in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen.
Der Vorstand wird bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Viscom AG zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stellen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Er lässt die Zulassung der Aktien der Viscom AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt; die Geschäftsführung wird die Aufnahme des Handels der Aktien der Viscom AG im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen veranlassen.