Die Württembergische Leinenindustrie AG ist erneut einem Stillhalteabkommen mit üblichem Inhalt, das die VEM-Gruppe mit deren Gläubigern abgeschlossen hat, beigetreten. Das Stillhalteabkommen tritt mit Wirkung vom 10.6.2009 in Kraft. Die darlehensgewährenden Kreditinstitute
können bis zum Ende des Stillhalteabkommens keine Kredite fällig stellen.
Veröffentlichungsdatum:
10.06.2009
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16:05
Redakteur:
rpu