WKN:
A0EPUF
ISIN:
DE000A0EPUF5
Straße, Haus-Nr.:
Anzinger Straße 7a,
D-85560 Ebersberg, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 8092 / 8289 - 985

Internet: http://www.mwg-biotech.com

IR Ansprechpartner:
Herr Stefan Eckhoff
[email protected]
Vorlage des Sonderprüfungsberichts
Die MWG-Biotech AG ist heute von ihren rechtlichen Beratern über das vorläufige Ergebnis der Auswertung des Sonderprüfungsberichts der in der Hauptversammlung am 22. Oktober 2008 beschlossenen Sonderprüfung informiert worden. Die Sonderprüfung wurde von der Gottschalk, Becker und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt.

Hinsichtlich der Prüfungsgegenstände

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochtergesellschaft MWG Biotech Inc., High Point, USA,

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochtergesellschaft MWG Biotech Pvt. Ltd., Bangalore, Indien,

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Kooperation mit der Operon GmbH,

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Ausleihung von Gesellschaftsmitteln an den Hauptaktionär und

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit Beratungsleistungen der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,

werden keine Pflichtverletzungen festgestellt.

Hinsichtlich der Prüfungsgegenstände

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Einhaltung von Informationspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt und

- Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit Übertragungsgeschäften mit der Schwestergesellschaft Medigenomix und der Schaffung einer Holdingstruktur werden im Prüfungsbericht zum Teil Pflichtverletzungen festgestellt. Die rechtlichen Berater der Gesellschaft wurden mit der weiteren Prüfung beauftragt, ob sich aus den vorgelegten Ergebnissen Handlungsbedarf ergibt.

Der vorgelegte Bericht enthält keine Prüfungsfeststellungen zu der Frage, ob es zu einem kollusiven Zusammenwirken zwischen den Organen der MWG-Biotech AG und des Eurofins-Konzerns sowie möglichen Einwirkungen seitens der Geschäftsführung des Eurofins-Konzerns kam. Vorstand und Aufsichtsrat der MWG-Biotech AG haben insoweit nach rechtlicher Beratung die Abarbeitung der vorgelegten Anforderungslisten abgelehnt, da diese in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in unzulässiger Weise deutlich über den Gegenstand der Sonderprüfung hinausgingen. Der Sonderprüfer hat der Gesellschaft angekündigt, beim Amtsgericht München ein Zwangsgeldverfahren nach § 407 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 145 AktG einzuleiten, um seinem Verlangen nach Herausgabe der Unterlagen Nachdruck zu verleihen. Weiterhin hat der Sonderprüfer angekündigt, danach ggf. einen Nachtragsprüfungsbericht vorzulegen.

In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die voraussichtlich im August 2009 stattfinden wird, erfolgt eine Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse.

Veröffentlichungsdatum: 29.05.2009 - 23:00
Redakteur: rpu
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