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Vergleich Anfechtungsklagen Kleinaktionäre / Gutachten bestätigt Werthaltigkeit der Sacheinlage
Gegen die in der a.o. Hauptversammlung vom November 2007 gefassten Beschlüsse über die Einbringung der KPS Consulting GmbH bzw. gegen die durch das Landgericht München vorgenommene Eintragung dieser Beschlüsse in das Handelsregister wurde von einigen Kleinaktionären Klage erhoben. Um die bestehende Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit den eingebrachten Klagen zu beseitigen, wurde mit den Klägern am 18.12.2008 vor dem Landgericht München I ein Vergleich geschlossen.
Gegenstand des Vergleichs war unter anderem, dass der Unternehmenswert der in die KPS AG eingebrachten KPS Consulting GmbH durch ein Gutachten überprüft wird. Das Gutachten soll klären, inwieweit der Wert der in der a.o. HV vom 30.11.2007 beschlossenen Sacheinlage das übernommene Kapital von EUR 25.824.536.- erreicht. Die gutachterliche Überprüfung erfolgt durch die Kanzlei Bansbach Schübel Brösztl&Partner, Stuttgart. Falls die gutachterliche Überprüfung ergeben sollte, dass der Wert der eingebrachten KPS Consulting GmbH den Betrag von 25.824.536 EUR mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unterschreitet, haben die KPS AG und die dem Vergleich beigetretenen vormaligen Anteilseigner der KPS Consulting GmbH, die Herren Uwe Grünewald, Leonardo Musso, Michael Tsifidaris und Dietmar Müller, gesamtschuldnerisch Ausgleichsaktien an die im Vergleich definierten ausgleichsberechtigten Aktionäre zu gewähren.
Das Gutachten ist zwischenzeitlich durch die Kanzlei Bansbach Schübel Brösztl&Partner erstellt und bei uns eingegangen. Inhalt und Ergebnisse des Gutachtens sind zur Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger weitergeleitet worden. Das Gutachten hat erwartungsgemäß die Werthaltigkeit der beschlossenen Sacheinlage vollumfänglich bestätigt. Dadurch entfällt jegliche Verpflichtung der KPS AG bzw. der dem Vergleich beigetretenen vormaligen Anteilseigner der KPS Consulting GmbH zur Gewährung von Ausgleichsaktien.