WKN:
678000
ISIN:
DE0006780000
Straße, Haus-Nr.:
Opernplatz 2,
D-60313 Frankfurt, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 69 / 90026 - 510

Internet: http://www.kloecknerwerke.de

IR Ansprechpartner:
.
[email protected]
Tochtergesellschaft von amerikanischem Getränkeabfüller verklagt
Die Firma KHS Inc. in Waukesha (USA), eine Tochtergesellschaft der KHS AG, Dortmund (D) (ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der Klöckner-Werke AG), befindet sich in einer streitigen Auseinandersetzung mit ihrer amerikanischen Kundin Gehl's Guernsey Farms, Inc. ('Gehl'). Die Auseinandersetzung steht im Zusammenhang mit der Lieferung einer Abfüllanlage für spezifische Anwendungszwecke. Die Abfüllanlage war ein Pilotprojekt zur Erreichung bestimmter amerikanischer Zulassungsvoraussetzungen für die Abfüllung besonders qualifizierter Flüssigkeitsarten. Zwischen Gehl und der KHS, Inc. besteht Streit, ob KHS ihren Lieferverpflichtungen nach dem Vertrag ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Der Vorstand der Klöckner-Werke AG kann nach dem Verlauf der Gespräche und nach Beratung mit US-amerikanischen Anwälten zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr ausschließen, dass Gehl in Kürze eine auf Schadensersatz gerichtete Klage gegen die KHS Inc. vor einem Schiedsgericht in den USA erhebt. Gegen die KHS AG ist bereits eine - bislang allerdings noch nicht zugestellte - unbezifferte Feststellungsklage vor dem US District Court in Wisconsin erhoben worden.

Der Vorstand der Klöckner-Werke AG und der KHS AG betrachtet die angedrohte Schiedsklage und die gegen die KHS AG offenbar schon eingereichte Klage als unzulässig und unbegründet und insgesamt substanzlos. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass Gehl erhebliche Schadenspositionen von vermutlich bis zu US-$ 150 Mio. geltend machen wird. Klöckner Werke AG und KHS AG sehen keinen Anhaltspunkt für einen Schadensersatzanspruch von Gehl in annähernd dieser Größenordnung, da die angeblichen Ansprüche wegen vermeintlicher Verletzung des Vertrags mit Gehl schon dem Grunde nach nicht bestehen. Klöckner und KHS werden sich gegen die unbegründeten Klagen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.

Veröffentlichungsdatum: 20.05.2009 - 19:04
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz