WKN:
575198
ISIN:
DE0005751986
Straße, Haus-Nr.:
Römerstraße 104,
D-59075 Hamm, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 611 / 205855 - 23

Internet: http://www.smtscharf.com

IR Ansprechpartner:
Herr Thorben Burbach / cometis AG
[email protected]
+49 (0) 611 / 205855 - 23
Aktienrückkaufprogramm
Die SMT Scharf AG, Technologie- und Weltmarktführer bei entgleisungssicheren Bahnsystemen für den Bergbau, gibt bekannt, dass der Vorstand am 14. Mai 2009 beschlossen hat, von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, welche die Hauptversammlung am 23. April 2009 beschlossen hat, Gebrauch zu machen. Der Aktienrückkauf beginnt am Montag, den 18. Mai 2009 und soll spätestens am 22. Oktober 2010 beendet werden. Im Zuge des Aktienrückkaufs soll eine Gesamtzahl von bis zu 420.000 Aktien bzw. 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden.

Der Aktienrückkauf erfolgt in entsprechender Anwendung von §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 und gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss der SMT Scharf AG vom 23. April 2009. Dem entsprechend wird der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder - sollte dieser höher sein - den des höchsten unabhängigen Angebots an der Börse nicht überschreiten. Ebenfalls wird der Kaufpreis den Durchschnitt des Börsenkurses in der Eröffnungsauktion im Xetra-Handel an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. SMT Scharf wird an einem Tag höchstens 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem Handelsvolumen der 20 Börsentage vor Ankündigung des Rückkaufprogramms.

Erworben werden die Aktien ausschließlich über die Börse, und zwar im Präsenzhandel oder im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Aktienrückkauf wird durch eine Bank unter Beachtung der üblichen Marktpraxis und unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft abgewickelt. Er kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden.

Veröffentlichungsdatum: 15.05.2009 - 08:28
Redakteur: rpu
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