Am 12.05.2009 hat das Arbeitsgericht Offenbach am Main (die 6. Kammer in 16 Fällen und die 2. Kammer in 1 Fall) weiteren Rentner-Klagen gegen die YMOS AG entsprochen. In 11 zusätzlichen Verfahren wurden die Einsprüche der YMOS AG gegen vorangegangene Versäumnisurteile zurückgewiesen. In 3 Verfahren haben Rentner ihre Klagen zurückgenommen. Der Vorstand wird gegen die Verurteilungen jeweils Berufung einlegen lassen.