Antrag für das Delisting in Frankfurt wird eingereicht
Entsprechend dem Beschluss des Board of Directors reicht die Vizrt Ltd.  einen Antrag für das Delisting ihrer Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse ("FWP") ein. Die Anteilsscheine des Unternehmens können nach erfolgter Einstellung der Notierung in Frankfurt weiterhin an der Osloer Wertpapierbörse ("OSE") gehandelt werden. Somit wird den Aktionären der Zugang zu einem regulierten Markt und zu einem fortlaufenden Handel von Vizrt-Aktien gewährleistet.

An der FWB werden rund 22 Prozent der ausstehenden Vizrt-Aktien von (Freefloat-) Aktionären gehalten. Weiterhin entfiel im Zeitraum vom 01. Oktober 2009 bis 31. März 2009 nur 16 Prozent des gesamten Handelsvolumens von Vizrt-Aktien auf die FWB. Das absolute Handelsvolumen in Frankfurt betrug 5.501.294 Euro, im Vergleich zu 29.382.717 Euro in Oslo.

Die Aktionärstruktur von Vizrt hat sich schrittweise von Frankfurt nach Oslo verschoben, was eine höhere Liquidität an der norwegischen Börse zur Folge hat. Aufgrund dessen hat das Board of Directors entschieden, dass es keine ausreichenden Gründe für den weiteren Handel und das Listing an der FWB gibt, sofern der Handel an der OWB gewährleistet ist.

Vizrts CEO Bjarne Berg kommentiert: "Im aktuellen wirtschaftlichen Klima bemühen wir uns, wir die Komplexität unserer Aktivitäten und damit auch unsere Kosten zu reduzieren. Das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse erlaubt es uns, einen qualtitativ hochwertigen Handel an der Osloer Wertpapierbörse aufrecht zu erhalten. Die Anforderungen an die allgemeinen Pflichtveröffentlichungen und Finanzberichte bleiben wie bisher erhalten."

Nach dem Delisting und der Abmeldung von der FWB werden sämtliche Aktien von Vizrt für den fortlaufenden Handel an der OSE zugelassen (unter der Bedingung, dass die Aktien zur Registrierung im norwegischen VPS System registiert werden). Vizrt wird weiterhin den Vorschriften der OSE und dem Norwegian Securities Trading Act von 2007 unterliegen (welches wichtige Regularien der Europäischen Union, wie MiFID, die Transparenzrichtlinie sowie die Übernahmerichtlinie enthält).

Das Delisting tritt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten nach Veröffentlichung der Genehmigung des Antrags zum Delisiting durch die FWB in Kraft. Der exakte Zeitraum wird mit der Veröffentlichung der Entscheidung durch die FWB veröffentlicht.

Veröffentlichungsdatum: 14.05.2009 - 08:00
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz