P-D Interglas: Anfechtungsklage gegen Squeeze-out Beschluss eingegangen
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Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag
Der Gesellschaft ist telefonisch vom Landgericht Ulm mitgeteilt worden, dass gegen den Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 25. August 2006 bezüglich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, eine Anfechtungsklage beim Landgericht Ulm eingereicht worden ist.
Die Bedingung der gegenüber den Aktionären in der Hauptversammlung von der P-D Management Industries - Technologies GmbH abgegebenen einseitigen Verpflichtungserklärung, für den Fall, dass keine Anfechtungsklage erhoben wird, die festgesetzte Barabfindung von 3,37 EUR je Stückaktie um eine Zuzahlung in Höhe von 0,93 EUR je Stückaktie zu erhöhen, ist damit nicht eingetreten.