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Frau Susanne Grethlein
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Förmliches Verlangen der Alcon, Inc. zur Einleitung des Squeeze-Out Verfahrens
Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG teilt mit, dass die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz, dem Vorstand der WaveLight AG mit Schreiben vom 8. Mai 2009 das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt hat, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-Out).

Die Alcon, Inc. hält ausweislich einer dem Vorstand der WaveLight AG übermittelten Bestandsbestätigung vom 8. Mai 2009 eine Beteiligung von ca. 95,04 % am Grundkapital der WaveLight AG und ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Der vorbenannte Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 gefasst werden, die für den 28. August 2009 geplant ist.

Veröffentlichungsdatum: 11.05.2009 - 10:21
Redakteur: rpu
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